Logopädie

Am Beginn der Behandlung steht die ärztliche Verordnung mit Diagnose. Behandelt werden Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen.
Diese können entwicklungsbedingt sein, oder sie werden durch Krankheit hervorgerufen. Der Therapieplan richtet sich nach Befund und individuellen Symptomen des Patienten. Die Indikationen sind in der Heilmittelverordnung zu finden. Die Abrechnung findet direkt über die Krankenkasse statt.

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